Avsnitt
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In dieser Folge unseres Arbeitsrecht-Podcasts erörtern Isabel Firneis und Sarah Ensi, was Arbeitgeber:innen beim Einsatz von KI-Systemen im HR Bereich beachten müssen. Unter welchen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen ist der Einsatz von KI zulässig? Welche Rechte kommen dem Betriebsrat zu? Und was müssen Arbeitgeber:innen beachten, wenn ihre Arbeitnehmer:innen KI am Arbeitsplatz verwenden und sollte man eine KI-Policy erlassen?
Der Einsatz von KI im Personalmanagement nimmt auch in Österreich stätig zu. Bereits jetzt werden KI Systeme in so gut wie allen Bereichen des Employee-Life Cycles, also vom Recruiting, über das Onboarding, das laufende Monitoring bis hin zu Entscheidungen über Promotion oder Beendigung eingesetzt. Aber ist das (arbeitsrechtlich) erlaubt?
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Der Sommer steht unmittelbar vor der Tür. Daher sprechen Isabel Firneis und Magdalena Ziembicka über das Top-Thema der Saison - Urlaubsrecht in Österreich.
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Saknas det avsnitt?
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Diese Frage wird einem Anwalt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sehr oft gestellt. Die Antwort ist nicht einfach und es gibt kein "One-Size-Fits-All" Konzept. In dieser Folge sprechen Ralf Peschek und Dorothea Arlt über verschiedene Faktoren, die bei der Entscheidung, ein Gerichtsverfahren zu beginnen und allenfalls bis zum Ende durchzuhalten oder sich mit der Gegenseite zu vergleichen, eine Rolle spielen. Sie erläutern, welche Aspekte ArbeitgeberInnen berücksichtigen können, um objektiv beurteilen zu können, ob ein Vergleich finanziell bzw. aus sonstigen Gründen vorteilhaft ist und geben dabei viele spannende Einblicke in die Beratungspraxis als RechtsvertreterInnen vor Gericht.
Als weiterführende Lektüre zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen den Artikel von Ralf Peschek in ecolex.
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In dieser Folge des Arbeitsrecht-Podcasts setzen Matthias Unterrieder und Magdalena Ziembicka die Diskussion über die jüngste Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in Österreich fort und konzentrieren sich dabei auf das Recht auf Mehrfachbeschäftigung. Das Recht auf Mehrfachbeschäftigung ist ab 28. März 2024 in Kraft und gilt sowohl für bestehende als auch für neue Arbeitsverhältnisse. Matthias Unterrieder and Magdalena Ziembicka befassen sich mit den Änderungen des rechtlichen Rahmens und weisen auf Fälle hin, die zu Diskussionen Anlass geben könnten.
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Geschäftszahlen zu den besprochenen Fällen
OLG Wien 9 Ra 61/21pEuGH C-804/18OGH 9 ObA 110/21yOGH 9 ObA 130/21iOLG 8 Ra 49/21sOGH 9 Ra 91/21zOGH 8 ObS 9/20mOGH 8 ObA 49/21wOGH 9 ObA 85/21xOGH 10 ObS 183/21sOLG Wien 10 Ra 39/21kOLG Wien 9 Ra 23/21zOGH 9 ObA 117/21bOGH 9 ObA 45/21i - Visa fler