Avsnitt
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Das Phänomen ist nicht neu, scheint aber in den letzten Jahren - insbesondere auch während der Covid19-Pandemie - größer geworden zu sein: Sog. „Reichsbürger“ und andere Gruppierungen stellen in Abrede, das der Staat überhaupt berechtigt wäre, ihr Leben zu regeln. Sie reden von der "Bundesrepublik Deutschland GmbH“ oder planen - wie es der Gruppe um Prinz Reuß vorgeworfen wird - sogar den gewaltsamen Umsturz. Wie geht die Staatsanwaltschaft mit Rechtsstaatsdelegitimierern um? Und wie entstehen solche Gedankengebilde überhaupt? Oberstaatsanwalt Johannes Ploog berichtet von der Arbeit der Abteilung, bei der Verfahren gegen „Reichsbürger“ in Berlin einen Schwerpunkt bilden.
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Ohne den Angeklagten findet keine Hauptverhandlung statt. Aber dass man einfach ein Verfahren gegen sich sabotieren kann, indem man nicht zu Gericht geht, kann auch nicht sein. Welche Möglichkeiten haben Gericht und Staatsanwaltschaft, sich unwillige Angeklagte zu holen - und wie geht man als Sitzungsvertreterin oder Sitzungsvertreter für die Staatsanwaltschaft damit um?
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Saknas det avsnitt?
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Und in der Tutorialfolge ein erster Einstieg in das Thema Strafzumessung - sowohl für die Sitzungsvertretung als auch für die Klausur : Warum strafen wir überhaupt? Welchen Zweck verfolgen wir damit? Und wie findet man eine tat- und schuldangemessene Strafe? Und was hat es mit Strafrahmenverschiebungen auf?
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Die Staatsanwaltschaft ist nicht nur Ermittlungs- und Anklagebehörde, sondern auch Vollstreckungsbehörde. Ist ein Urteil rechtskräftig, muss sie dafür sorgen, dass die Verurteilten auch ihre Strafe antreten. Und sie haben mehr als nur ein Wörtchen mitzureden bei der Frage vorzeitiger Haftentlassungen, bei der Frage des Strafaufschubs - und beim Wiedereinfangen geflohener Inhaftierter. Staatsanwältin/GL’in Anke Bittig ist ein Urgestein der Berliner Strafvollstreckung und berichtet unter anderem von einem Fall, in dem ein Mörder, bei dem sogar die „besondere schwere der Schuld“ festgestellt wurde, versuchte, seine Strafe in seinem Heimatland abzusitzen.
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Durch Diversionsmaßnahmen werden formelle Strafverfahren umgangen - und trotzdem erzieherische Maßnahmen gegenüber jugendlichen und heranwachsenden Delinquenten veranlasst. Aber warum eigentlich? Wie lassen sich diese Maßnahmen - auch im Vergleich zu den Opportunitätsvorschriften bei Erwachsenen - rechtlich einordnen? Und wie ist insbesondere die erzieherisch gebotene schnelle Umsetzung gewährleistet?
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Im Jugendstrafrecht ist der Erziehungsgedanke maßgeblich: Was hat zu der Tat geführt, welche Erziehungsdefizite werden dabei erkennbar, wie gleicht man diese aus? In der öffentlichen Wahrnehmung wird das gelegentlich als „Kuscheljustiz“ verunglimpft. Oberstaatsanwalt Norbert Winkler ist seit Jahren begeistert im Jugendstrafrecht tätig und erzählt, was er von diesem Vorwurf hält und was ihn bei der Befassung mit jugendlichen und heranwachsenden Straftätern motiviert und frustriert.
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Was man bereits in Gewahrsam hat, lässt sich leichter einziehen. Aber wie funktionieren solche Beschlagnahmen überhaupt praktisch? Zu welchem Zweck erfolgen sie? Was passiert mit den Asservaten? Wann gibt es Beschlagnahmeverbote? Und wie geht man mit denen in der Klausur um?
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Manchmal scheint das bei Beschuldigten Bestandteil der Rechnung zu sein, dass einem nach der Strafverbüßung wenigstens noch das kriminell erlangte Geld bleibt. Damit diese Rechnung nicht aufgeht, wird Vermögen abgeschöpft. Wie das funktioniert, erklärt Oberstaatsanwältin Marion Schwark, die die Abteilung für Vermögensabschöpfung leitet und auch schon bei mutmaßlich kriminellen Mitgliedern von Großfamilien 77 Immobilien hat beschlagnahmen lassen.
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Man kann nicht alles wissen - selbst als Jurist:in nicht! Und wo es am eigenen Sachverstand fehlt, muss externer Sachverstand her. Wie beauftragt man Sachverständige? Wie geht man mit deren Gutachten um? Und welche Fehler können im Sachverständigenrecht passieren, die dann auch noch in den Examensklausuren eine Rolle spielen könnten?
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Und wenn das vierte Lichtlein brennt….! In unserer Weihnachtsfolge berichten Staatsanwältin Isabell Falkenstein und Staatsanwältin Maral Shirjang davon, wie man bei Brandstiftungsverdacht ermittelt. Wie findet man an einem völlig zerstörten Tatort überhaupt noch Spuren, denen man nachgehen kann? Wie schließt man Zufälle und technische Defekte aus?
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Sollte der Ermittlungsrichter nicht erreichbar sein, dürfen auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei bestimmte Maßnahmen anordnen. Dann muss aber „Gefahr im Verzug“ vorliegen. Wann aber ist das der Fall? Wozu dient der Richtervorbehalt überhaupt? Und welche klausurrelevanten Probleme ergeben sich daraus?
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Die Staatsanwaltschaft ist die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ - und braucht trotzdem in vielen Fällen einen richterlichen Beschluss: für Durchsuchungen, für Telefonüberwachungen, für Untersuchungshaft etc. Matthias Sukale ist Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten und erzählt unter anderem, wie man sich trotz der Einbindung in die Ermittlungen seine Unabhängigkeit bewahrt und was es mit einem macht, wenn man pro Jahr fast 500 Menschen in Untersuchungshaft nimmt.
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Welche Rechtsfolgen sieht das Jugendstrafrecht eigentlich vor? Wann werden Jugendstrafen verhängt) Wann reichen Arbeitsstunden? Und was hat es eigentlich mit diesen „Zuchtmitteln“ auf sich?
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Was verbirgt sich eigentlich dahinter, wenn jemand nach Jugendstrafrecht zu „Arbeitsstunden nach Weisung der Jugendgerichtshilfe“ verurteilt wird? Marcus Heusel leitet die Jugendgerichtshilfe in Steglitz-Zehlendorf und berichtet, was im Jugendstrafrecht erzieherisch alles hinter den Kulissen geschieht, wie die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Gericht läuft und was ihn für seine Arbeit motiviert.
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Wir haben mal wieder ferngesehen, diesmal " Ein Fall für zwei". Und irgendwie haben sich nicht nur "die Bösen" strafbar gemacht, sondern auch "die Guten". Wer wodurch und mit welchen Konsequenzen erklären wir - Staatsanwältin Antonia Ernst und Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner - in dieser Folge. Wer sie vorher ansehen möchte, findet hier den Link:
https://www.zdf.de/serien/ein-fall-fuer-zwei/spurlos-verschwunden-122.html
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Einmal ganz grundsätzlich: Wie muss ein Strafgesetz ausgestaltet sein, damit es für die Bürgerinnen und Bürger verständlich ist? Was hat es mit dem Rückwirkungsverbot und dem Analogieverbot auf sich? Und wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Auslegung des Gesetzes und verbotener Analogie?
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Für ein paar Jahre gab es in Berlin sogar zwei Staatsanwaltschaften - die Staatsanwaltschaft II befasste sich mit der Aufarbeitung von Straftaten durch Funktionsträger in der DDR, also insbesondere auch mit der Strafbarkeit der Richter:innen und Staatsanwält:innen in der DDR bei der Anwendung von DDR-Strafrecht. Und der Frage, welche DDR-Urteile Bestand haben konnten - und welche nicht. Oberstaatsanwalt Andreas Eckert, damals gerade noch Berufsanfänger, berichtet von dieser historisch einmaligen Arbeit.
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Journalistinnen und Journalisten zitieren gerne aus Akten und hätten diese am liebsten schon parallel zur Gerichtsverhandlung vorliegen. Ein Akteneinsichtsrecht haben sie allerdings kaum. Wer aber darf in die Ermittlungs- und Strafakten reingucken? Und ab wann? Was muss er dazu darlegen? Und wann ist eine Versagung der Akteneinsicht sogar revisibel?
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Die Öffentlichkeit will informiert sein, und diese Information erfolgt über die Medien. Die fragen täglich zu allen möglichen Themen an - vom tagesaktuellen Tötungsdelikt über die lang angelegte Investigativ-Recherche bis hin zu Informationen für True Crime-Formate. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft steht daher im Spannungsfeld zwischen Auskunftsanspruch und dem Schutz von Ermittlungen und Persönlichkeitsrechten. Staatsanwältin Karen Häußer, die nach fast zwei Jahren als Pressesprecherin nun wieder ermittelt, zieht Bilanz.
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Manchmal haben Behörden Informationen, die auch die Staatsanwaltschaft interessieren könnten. Aber wann dürfen diese Informationen nicht weitergegeben werden, sondern unterliegen einem Beweismittelverbot? Und wie ist damit in der Klausur umzugehen?
- Visa fler