Avsnitt
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Menschen mit Behinderungen haben wie jeder Mensch das Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Das ist ein Menschenrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland ausdrücklich dazu, jede Form von Gewalt und Missbrauch an behinderten Menschen zu verhindern. Dazu müssen die Ursachen von Gewalt bekämpft und die Autonomie und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefördert werden. Die Art der Leistungserbringung muss derart angepasst werden, dass allen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben ermöglicht wird. Die Erfüllung dieses Anspruchs und die Umsetzung der Rechte dieser Menschen darf nicht unter Abwägung von Ressourcen stehen.
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Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/bthg-sozialraumorientierung-3-3
Mit der Einführung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) steht die neu geregelte Eingliederungshilfe im SGB IX vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker sozialraumorientiert auszurichten. Insbesondere die im SGB IX beschriebenen Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder erleichtern, indem Unterstützung sowohl im eigenen Wohnraum als auch in ihrem sozialen Umfeld angeboten wird. Der Gesetzestext spezifiziert jedoch nicht, wie Organisationen den Auftrag der Sozialraumorientierung fachlich umsetzen sollen. Um die gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen, bedarf es daher theoretischer Grundlagen.
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Mit der Einführung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) steht die neu geregelte Eingliederungshilfe im SGB IX vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker sozialraumorientiert auszurichten. Insbesondere die im SGB IX beschriebenen Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder erleichtern, indem Unterstützung sowohl im eigenen Wohnraum als auch in ihrem sozialen Umfeld angeboten wird. Der Gesetzestext spezifiziert jedoch nicht, wie Organisationen den Auftrag der Sozialraumorientierung fachlich umsetzen sollen. Um die gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen, bedarf es daher theoretischer Grundlagen.
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Mit der Einführung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) steht die neu geregelte Eingliederungshilfe im SGB IX vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker sozialraumorientiert auszurichten. Insbesondere die im SGB IX beschriebenen Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder erleichtern, indem Unterstützung sowohl im eigenen Wohnraum als auch in ihrem sozialen Umfeld angeboten wird. Der Gesetzestext spezifiziert jedoch nicht, wie Organisationen den Auftrag der Sozialraumorientierung fachlich umsetzen sollen. Um die gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen, bedarf es daher theoretischer Grundlagen.
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Eine Metaanalyse von 18 Studien zeigte, dass Gesundheits-Apps zur Selbstverwaltung von Depressionen zu einer signifikanten Linderung depressiver Symptome führen. Nutzer mit Angststörungen erlebten eine Verringerung ihrer Angstsymptome. Der Ersatz von ambulanten Therapiesitzungen durch mobile Anwendungen führte nicht zu einem signifikanten Verlust der Behandlungseffektivität.
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Die Begeisterung für künstliche Intelligenz (KI) ist weit verbreitet. Alle Sektoren sind auf der Suche nach Möglichkeiten, KI effektiv und profitabel in ihre Prozesse und Produkte zu integrieren. Es liegt auf der Hand, KI auch im psychiatrischen Bereich einzusetzen, um Therapien zu optimieren, Wartezeiten zu verkürzen, den Mangel an Fachkräften zu kompensieren oder Kosten zu reduzieren. Besonders faszinierend sind die Fähigkeiten der KI, Muster in großen Datenmengen zu identifizieren und menschliche Sprache und Denkweisen zu simulieren.
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2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.
Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.
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2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.
Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.
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2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.
Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.
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2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.
Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.
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2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.
Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.
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Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.
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2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.
Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.
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Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/integrationsamt
Das Integrationsamt fördert und sichert die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Neben verschiedenen Beratungsangeboten kann das Integrationsamt auch finanzielle Unterstützung leisten. Dafür werden die Mittel der Ausgleichsabgabe verwendet, die für diesen Zweck bestimmt sind.
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Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/schulische-förderung-von-kindern-und-jugendlichen-mit-autistischen-verhaltensweisen-4
Das von den Schülerinnen und Schülern mit autistischen Verhaltensweisen gezeigte Verhalten führt häufig zu Irritationen und zu Fehleinschätzungen des tatsächlichen Lernniveaus. Unterforderung kann dasselbe Rückzugs- und Verweigerungsverhalten hervorrufen wie Überforderung.
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Website: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabeBlog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/schulische-förderung-von-kindern-und-jugendlichen-mit-autistischen-verhaltensweisen-3
Gerade die frühen Jahre im Leben eines Kindes verlangen eine ganzheitliche Sichtweise, die sowohl die Stärken und Vorlieben des Kindes als auch dessen Schwierigkeiten und die als belastend erlebten Verhaltensweisen in den Förder- und Entwicklungspro- zess einbezieht.Ein zentraler Unterschied in der Entwicklung von Kindern mit autistischen Verhaltensweisen gegenüber der "normalen" Entwicklung ist, dass Entwicklungsreize wesentlich stärker von außen initiiert und verstärkt werden müssen. Die autistischen Verhaltens- weisen bewirken oft ein Verhaftetsein und Beharren an vertrauten, gewohnten Abläufen und Situationen und erschweren die Öffnung gegenüber Neuem.
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Der besondere Erziehungsbedarf und die spezifischen Lerngegebenheiten von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen fordern Eltern und Schule zu einem Zusammenwirken heraus, das von gegenseitiger Offenheit geprägt ist.
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Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/schulische-förderung-von-kindern-und-jugendlichen-mit-autistischen-verhaltensweisen-1
Aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Autismussyndroms ist die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler manchmal erst nach einer längeren Phase der Eingewöhnung und der Erprobung schulischer Förderformen feststellbar. Die geeignete Schule für eine autistische Schülerin oder einen autistischen Schüler zu finden, kann daher mit einem längeren Suchprozess verbunden sein. Ebenso kann es erforderlich werden, dass der Schulbesuch durch ein abgestimmtes System schulischer und außerschulischer Hilfen unterstützt wird.
Der Kooperation zwischen den Schularten, zwischen Schulen und außerschulischen Unterstützungssystemen und insbesondere mit den Eltern kommt daher bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen eine herausragende Bedeutung zu
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Website Soziale Teilhabe: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Die ‘Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung’ ist ein Konzept, das Menschen mit Behinderungen die Chance geben soll, auch ohne Berufsabschluss Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen.
Die Maßnahme stellt eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dar. ‘Unterstützte Beschäftigung (UB)’ ist der Sammelbegriff für die individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) und die Einarbeitung und Begleitung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.
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Website Soziale Teilhabe: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Unter Zuverdienst Fallen Angebote Zur Stundenweisen Beschäftigung.
Psychische Erkrankungen können die Teilhabe am Arbeitsleben erheblich erschweren oder sogar verhindern. Viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind dauerhaft erwerbsgemindert und erhalten eine Rente oder Grundsicherung. Das bedeutet aber nicht, dass sie keine Beschäftigungsmöglichkeiten haben oder wünschen. Für diese Zielgruppe gibt es in Deutschland verschiedene Zuverdienstprojekte, die eine niedrigschwellige und flexible Form der Arbeit anbieten.
- Visa fler