Avsnitt
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ChatGPT - jeder hat davon gehört, aber wer nutzt es wirklich?
Vor kurzem nahm ich an einem Treffen mit anderen Selbständigen teil und war überrascht, wie wenig Aufmerksamkeit das Thema Künstliche Intelligenz (KI) in diesem Kreis bisher findet.
Meiner Ansicht nach sind die Vorteile dieses Werkzeugs jedoch so immens, dass es sich lohnt, die Möglichkeiten und Chancen ein wenig genauer zu betrachten.
Ob es sich um private Angelegenheiten wie kreative Ideen für Geburtstagsgeschenke, Urlaubsplanungen oder das Lernen von Vokabeln handelt, oder um professionelle Anwendungen wie Marketingunterstützung, Texte zu jedem beliebigen Thema, Übersetzungen uvm. - Künstliche Intelligenz kann in vielen Bereichen ein wertvoller Berater und Bereicherung sein.
Wer kostenfrei experimentieren möchte, kann die folgenden Links nutzen:
https://chatgpt.com/
https://openai.com/index/dall-e-3/
https://www.midjourney.com/home
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Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:[email protected], jede Mail wird beantwortet, versprochen!
Außerdem:
Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau! -
Widerrufsbelehrung ist eine Pflicht, die jeder Handwerker kennen und umsetzen muss!
Ein Urteil des EuGH (europäischer Gerichtshof) hat bestätigt, was in Deutschland - eigentlich - schon längst gesetzlich geregelt ist:
Ein Handwerker hat mit einem Privatkunden einen Vertrag über eine handwerkliche Dienstleistung außerhalb seiner Geschäftsräume geschlossen. Damit steht diesem Verbraucher gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu!
Leider hat der Unternehmer den Kunden nicht über dieses Recht informiert und damit verlängert sich die 14-tägige Frist um 1 ganzes Jahr.
Anschließend hat der Kunde nach (!) kompletter Fertigstellung der Leistung seinen Widerruf ausgeübt und die Zahlung verweigert mit dem Hinweis, dass er nicht über sein Widerrufsrecht informiert worden sei.
Der EuGH hat dieser Argumentation zugestimmt und überdies bekräftigt, dass der Kunde für diese Arbeiten keinerlei Wertersatz leisten muss.
Wichtige Links:
Widerrufsrecht im BGB §355
Muster Widerrufsbelehrung
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Saknas det avsnitt?
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Miniserie zur VOB/A, Teil 6: Prüfung und Wertung der Angebote
Diese abschließende Folge zur VOB/A erklärt, was denn nun mit den Angeboten passiert, wenn die Submission abgeschlossen ist. Schließlich muss jetzt möglichst schnell ermittelt werden, wer den Zuschlag bekommt und wer eine Absage erhält, die Bindefrist läuft und darf nicht überschritten werden.
Dazu muss der öffentliche Auftraggeber eine bestimme vorgegebene Reihenfolge von 5 Prüfungsschritten zwingend einhalten. Erst wer in der letzten Stufe angekommen und nicht aus bestimmten Gründen vorher aussortiert wurde, kommt abschließend in die engere Wertung und für den Zuschlag infrage - und das muss nicht immer der billigste Anbieter sein!
Die 5 Schritte lauten:
Prüfung der Angebote auf inhaltliche oder formelle Mängel
Prüfung der Eignung der Bieter in persönlicher und sachlicher Hinsicht
Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote
Prüfung der Angebotspreise auf Angemessenheit
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier:
VOB/ABrandaktuell:
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Miniserie zur VOB/A, Teil 5 - Der Eröffnungstermin
Dieses Mal geht es um den Eröffnungstermin, manche nennen den Termin auch die "Submission. Alle vorliegenden Angebote werden nun offiziell geöffnet (bzw. entschlüsselt bei elektronsicher Abgabe) und in das nun folgende Prozedere mit einbezogen....sofern Sie alle Spielregeln bisher beachtet haben!
Unterhalb des Schwellenwerts kann auch noch in Schriftform abgegeben werden, die entsprechenden Vorgaben bestimmt natürlich wie immer der AG.
Vor allem - egal ob elektronisch oder in Schriftform - gilt hier Pünktlichkeit (Sie haben eine Bringschuld!), nach dem richtigen Verfahren verschlüsselte Daten bzw. geschlossenes Kuvert, Sorgfalt.
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto und gilt noch bis Ende des Jahres, bevor er wieder für 2 weitere Jahre neu festgelegt wird.
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Miniserie zur VOB/A, Teil 4 - Das "Kleingedruckte"
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto.
Ich erkläre heute die unterschiedlichen Unterlagen, die bei den kompletten Vergabeunterlagen enthalten sein könnten. ZTB, ATV, BVB, ZVB und wie sie alle heißen.
Wichtig für Sie: lesen Sie, egal um wie viel Text es sich handelt, ALLES durch, denn es wird auch ALLES verbindlicher Vertragsinhalt!!
Der Link zur Ausschreibungsplattform des Bundes:
https://www.service.bund.de/Content/DE/Home/homepage_node.htmlEinen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier:
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Miniserie zur VOB/A, Teil 3 - Welche Arten der Ausschreibung gibt es?
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto.
Ich erkläre heute die verschiedenen Arten der Ausschreibung und welche Spielregeln dafür gelten - natürlich wieder ergänzt mit den einen oder anderen Praxistipp, der mir von Unternehmern aus meinen Seminaren zugetragen wurde.
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Miniserie zur VOB/A, Teil 2 - In welcher Form werden Leistungsbeschreibungen formuliert, welche Vertragsarten gibt es?
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto.
Heute geht es darum, welche Arten von Leistungsbeschreibung denkbar sind, also z.B. mit Leistungsverzeichnis oder mit Leistungsprogramm.
Darüber hinaus erkläre ich mögliche Vertragsarten.Am Schluss kommen 2 spannende Praxisbeispiele zum Thema "TS - technische Spezifikationen" bzw. dem Begriff "...oder gleichwertig", die ich von Seminarteilnehmern erzählt bekommen habe - hören Sie unbedingt rein, um diese Stolperfalle zu vermeiden!
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier:
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Miniserie zur VOB/A - Grundlagen und rechtliche Einordnung
In letzter Zeit bekomme ich vermehrt Anfragen zur VOB/A, weil wohl einige Unternehmen aufgrund schwächelnder privater Nachfrage wieder mehr mit öffentlichen Auftraggebern zusammen arbeiten möchten.
Damit das auch von Anfang an reibungslos läuft, müssen einige grundlegende Spielregeln gekannt und beachtet werden, denn allzu leicht wird man aufgrund von (vermeidbaren) Fehlern von Ausschreibungen ausgeschlossen und die ganze Kalkulationsarbeit war umsonst.
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto.
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Der Bauherr kündigt den Vertrag - darf er das so einfach und wie sind die "Spielregeln"?
Derzeit kommt es lt. Meldungen in verschiedenen Medien in zunehmenden Maße vor, dass Bauherren ihre Verträge kündigen (möchten), die Gründe dafür scheinen in der aktuellen Markt- bzw. Weltlage zu liegen.
Umso wichtiger ist es nun für beide (!) Seiten, fair und professionell mit der Situation umzugehen und - wenn die Lage schon verfahren ist - wenigstens die rechtliche Seite zu kennen, damit die Kündigung auf saubere Art über die Bühne gehen kann.
Die in der Folge angesprochenen Paragrafen finden Sie hier:
§648 BGB
§648a BGB
§8 VOB/BBrandaktuell:
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Der BGH hat entschieden und mit Unklarheiten vorerst aufgeräumt!
Zwischen Kunde und Verputzer herrscht Streit über rund 10.000.-- Euro und es geht u.a. darum, ob es sich um einen normalen Bauvertrag handelt oder einen Verbraucherbauvertrag! Erstaunlicherweise musste dieser Streit vor dem BHG ausgetragen werden, weil sich die verschiedenen richterlichen Instanzen zuvor nicht einigen konnten.
Dieses Urteil habe ich zum Anlass genommen, einmal die Unterschiede zwischen Werkvertrag, Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag grundlegend zu erklären, damit Sie Ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall richtig reagieren.
Hier der Link zum Urteil des BGH:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023051.html
Brandaktuell:
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Interviewgast Tobias Naumer
Heute der 2. Teil mit Tobias: wie genau funktioniert Digitalisierung, warum ist ihm das Thema so wichtig und wie gehe ich in meinem eigenen Betrieb bei der Umsetzung seiner Ideen mit Widerständen um?
Schreinermeister, Unternehmer, Spezialist für Digitalisierung im Handwerk, Konstrukteur und Designer für 2D und 3D, digitaler Nomade, Dellen-ins-Universum-Hauer......Diese und noch viel mehr Qualitäten vereint Tobias Naumer in einer Person - und er ist erst knapp über 30 Jahre alt!
Wie er sein Unternehmen, seine Arbeitsabläufe und seinen Alltag unabhängig von einem festen Wohnort von der ganzen Welt aus organisiert, erzählt er in einem spannenden und unterhaltsamen Interview.Mehr von Tobias unter:
Hauptseite
www.Pro-Plans.de
Potenzialanalyse:
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Kostenloses Digitalisierungstraining:
www.Pro-Plans.de/7-Schritte-Training
https://www.linkedin.com/in/tobias-naumer/
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Interviewgast Tobias Naumer
Schreinermeister, Unternehmer, Spezialist für Digitalisierung im Handwerk, Konstrukteur und Designer für 2D und 3D, digitaler Nomade, Dellen-ins-Universum-Hauer......
Diese und noch viel mehr Qualitäten vereint Tobias Naumer in einer Person - und er ist erst knapp über 30 Jahre alt!
Wie er sein Unternehmen, seine Arbeitsabläufe und seinen Alltag unabhängig von einem festen Wohnort von der ganzen Welt aus organisiert, erzählt er in einem spannenden und unterhaltsamen Interview, hier im Teil 1.Mehr von Tobias unter:
Hauptseite
www.Pro-Plans.de
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Inflation in Deutschland im 2-stelligen Bereich!
So oder ähnlich klingen derzeit die Titelzeilen vieler Tageszeitungen und für Handwerker stellt sich erneut die Frage: was mache ich mit diesen Preissteigerungen?
Einfach an den Kunden weitergeben oder interne Einsparungen oder....ja, welche Möglichkeiten gibt es eigentlich?
Ein Artikel auf handwerk.com hat mich auf die Idee zu dieser Folge gebracht, lesen Sie gerne selber nach unter
https://www.handwerk.com/preisstrategie-in-der-inflation-einfach-alles-erhoehen
Brandaktuell:
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Nach der Krise ist vor der Krise!?
Corona mehr oder weniger "überstanden", dafür kommt jetzt Krieg: Preiserhöhungen von Subunternehmern und Handel sind noch immer an der Tagesordnung und alle Seiten ächzen zunehmend unter der Last.
Außerdem: welcher Kunde soll/kann das alles noch bezahlen?
Und vor allem: wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Dürfen Preise beliebig erhöht werden, was tun bei Lieferverzögerung?
Was könnten wir gemeinsam mit allen Beteiligten, also Subunternehmer, Händler, AG, AN tun, um eine - vielleicht nicht unbedingt perfekte, aber mögliche - gemeinsame Lösung zu finden?
Es sind besondere Zeiten und womöglich geht es nur, wenn alle an einem Strang ziehen und jeder ein wenig bereit zu Kompromissen ist - eine Überlegung ist es auf jeden Fall wert!Brandaktuell:
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Der SiGeKo nach BaustellV, das unbekannte Wesen?
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig tätig werden, muss gesetzlich vorgeschrieben ein Koordinator für Sicherheit- und Gesundheitsschutz vom Bauherrn gestellt werden, bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen!
Dumm nur, dass das (fast) niemand weiß, zumindest im Privatbereich!
Es wird Zeit, etwas Licht in diese Grauzone zu werfen und für Sie etwaige Haftungsrisiken auszuschließen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Hier der Link zur Baustellen-Verordnung §3, in dem der SiGeKo explizit benannt wird:
https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/__3.htmlBrandaktuell:
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Darf der das oder muss er sogar?
Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer nach VOB/B §4Nicht immer herrscht Klarheit darüber, was Unternehmer oder Bauherren dürfen bzw. leisten müssen, wenn ein Vertrag geschlossen wurde. §4 der VOB/B bringt zwar mehr Klarheit, allerdings in etwas chaotischer Auflistung - der BAUHELDEN-Podcast ordnet das Durcheinander, so dass Sie in Zukunft Ihre Rechte bzw. Pflichten genau kennen.
Hier der Link zum Paragrafen:
https://dejure.org/gesetze/VOB-B/4.htmlBrandaktuell:
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Erstes Treffen mit dem Kunden - Zufall oder Strategie?
In spannenden Zeiten wird auch der Verkauf von Bauleistungen etwas spannender!
Für uns bedeutet das, im Verkauf noch professioneller, noch besser zu werden, denn gute Verkäufer machen auch in (vermeintlich) schlechteren Zeiten Geschäfte!
Wie Sie einen ersten Termin beim Interessenten eben nicht dem Zufall überlassen, sondern perfekt vorbereiten, hören Sie in dieser neuen Folge.
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Bemusterung vs. LV, was hat eigentlich Vorrang?
Heute geht es wieder um eine Rechts-Frage und sogar einen echten Fall, der vor dem BGH entschieden wurde.
Was hat Vorrang, wenn im LV etwas anderes steht, als dann in der Bemusterung ausgewählt wurde.
Oder: was geschieht, wenn ein Planfreigabe zwar durch den Kunden erfolgt ist, aber das ursprüngliche Plansoll davon abweicht?
Spannende Fragen, die Antwort hören Sie im Podcast!
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Zeitnot - wenn´s mal wieder brennt auf der BaustelleHier eine kleine, aber feine Zusammenstellung wirksamer Techniken, die Ihnen den Alltag wesentlich erleichtern werden, probieren Sie es einfach mal aus - es lohnt sich!
1. Zeitinventur - einmal die Zeitfresser, meine typischen Tätigkeiten, meine Leerzeiten, meine unterschiedlichen Rollen, die ich zu spielen habe bewusst zu Papier bringen und die richtigen Schlüsse ziehen!
2. Zeitplanung am Vorabend - mit einem passenden Zeitplanungstool (Kalender, Tablet, Mobiltelefon...) den morgigen Tag strukturieren und priorisieren. Lassen Sie mindestens 40% Puffer für Unvorhersehbares, nicht jedes Meeting ist in der geplanten Zeit beendet ;-)
3. Stop an go - geben Sie sich für wichtige Tätigkeiten ein festes Zeitlimit (max. 60 Minuten) und stoppen Sie diese Zeit mit einem Timer, auf los geht´s los! Sie werden sehen, wie Ihr innerer Schweinehund aufgibt, bevor er überhaupt erwacht und Ihre Konzentrationsfähigkeit sich massiv verbessern wird.
4. 72-Stunden-Regel: was immer Sie sich vornehmen (z.B. eines der vorgestellten Werkzeuge ausprobieren) müssen Sie innerhalb von 72 Stunden beginnen, sonst wird´s nichts mit der Umsetzung, die Wahrscheinlichkeit sinkt unter 10%!
5. Die 18-Minuten Regel: strukturieren Sie den Tag nach Peter Bregman, mehr davon im Podcast selber
6. Pareto oder die 80-20 Regel: Perfektionismus hält Sie oft davon ab, Aufgaben schnell zu bewältigen! Aber mit 20% Aufwand können Sie meist schon 80% Wirkung erzielen - für die restlichen 20% des Perfektionierens dagegen brauchen Sie noch einmal 80% mehr Zeit....
7. Eisenhower-Matrix: Priorisierung Ihrer Einzeltätigkeiten nach Wichtigkeit und Dringlichkeit, so kristallisiert sich sehr schnell die Reihenfolge, in der Sie Ihre Aufgaben bearbeiten sollten heraus.
Sie sehen schon, eine Menge Holz - ich wünsche viel Spaß und vor allem verbesserte Lebensqualität durch die Umsetzung einiger (gerne aller) der vorgestellten Tipps!
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Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen!
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Die 5 häufigsten Fehler im (rechtlichen) Umgang mit privaten Bauherren
Natürlich könnten Sie bei der Durchführung einer Baumaßnahme wesentlich mehr als nur 5 Fehler machen, die Möglichkeiten dafür sind praktisch unbegrenzt.
Aber im Lauf meiner Beschäftigung als Seminarleiter haben sich die Top 5 herauskristallisiert, die wohl am häufigsten auftreten.
Mit dieser Zusammenstellung möchte ich Sie für diese Punkte sensibilisieren, damit Sie sich womöglich teures Lehrgeld ersparen und sich mit Ihrem Bauherren auf die wirklich wichtigen Dinge, nämlich die Ausführung konzentrieren können.
Nr. 1: Sie lesen die Ausschreibungsunterlagen nicht bzw. nicht gründlich genug durch
Nr. 2: Sie unterschätzen die Bindungswirkung Ihrer Unterschrift auf dem Angebot
Nr. 3: Sie schlagen einem privaten Bauherrn (Verbraucher) die VOB/B als Vertragsbestandteil vor
Nr. 4: Der Unternehmer arbeitet schlampig bei funktionaler Ausschreibung
Nr. 5: Sie machen keinen schriftlichen Vertrag
Brandaktuell:Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start!
Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB!
Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...)
Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle".
Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:[email protected], jede Mail wird beantwortet, versprochen!
Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen!
- Visa fler