Avsnitt

  • Dank der E-Mail einer Zuhörerin erfährt Duri Bonin, dass das Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen einen ehemaligen Churer Verwaltungsrichter nun vorliegt. Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Die Zuhörerin zeigt sich irritiert darüber, dass sowohl die Freiheitsstrafe als auch die Geldstrafe bedingt ausgesprochen wurden, obwohl der Beschuldigte an der Gerichtsverhandlung keine oder kaum Einsicht und Reue in seine Taten gezeigt habe. Duri erläutert die verschiedenen Stufen, die das Strafgesetzbuch (StGB) bei der Bestrafung kennt, und wie die Bewährungsprognose vor diesem Hintergrund durch das Strafgericht zu bilden ist. Bei der Frage der Gewährung der bedingten Strafe ist die Reue kein ausschlaggebender Faktor. Das war in der Vergangenheit im Gesetz anders geregelt. Duri geht auch noch kurz darauf ein, welche Möglichkeiten die Verteidigung, die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft nun haben. Denn rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Feedback, Fragen oder andere Meinungen? Schreibe an [[email protected]](https://www.duribonin.ch).

    Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast [Auf dem Weg als Anwält:in](https://www.duribonin.ch/podcast) versucht der Anwalt [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldige, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Rechtssystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.

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    - [Urteil an Bündner Gericht: Ehemaliger Richter wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen](https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-an-buendner-gericht-ehemaliger-richter-wegen-vergewaltigung-schuldig-gesprochen)
    - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
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    - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

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  • 6:00 Uhr. Es poltert an der Tür. Die Polizei dringt in die Wohnung ein und verhaftet Sie. Haben Sie ein Recht auf eine Strafverteidigung? Wie finden Sie auf die Schnelle eine solche? Wie wählen Sie den richtigen Anwalt? Zählen Erfahrung und Spezialisierung? Wie wichtig ist das Vertrauensverhältnis? Die Unabhängigkeit der Anwältin? Die Kenntnis der lokalen Rahmenbedingungen und Strafverfolgungsbehörden? Feedback, Fragen oder andere Meinungen? Schreiben Sie an [[email protected]](https://www.duribonin.ch).

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    - [Lebensgeschichte von Wladimir Rosenbaum auf total 18 Kassetten - Interview und Aufnahmen von Bernd Stappert](https://www.bild-video-ton.ch/suche/in/ssaPersonen/Rosenbaum%2C%20Wladimir/)
    - [#640 Es war nicht nur Beruf, es war auch Berufung](https://www.duribonin.ch/640-es-war-nicht-nur-beruf-es-war-auch-berufung/)
    - [#641 Drucksituation im Gerichtssaal meistern](https://www.duribonin.ch/641-drucksituation-im-gerichtssaal-meistern/)
    - [#642 In einem Strafverfahren hat es keinen Sinn zu lügen](https://www.duribonin.ch/642-in-einem-strafverfahren-hat-es-keinen-sinn-zu-luegen/)
    - [#643 Die Kunst der Verteidigung: Wann Konfrontation notwendig ist](https://www.duribonin.ch/643-die-kunst-der-verteidigung-wann-konfrontation-notwendig-ist/)
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  • In dieser sehr persönlichen Folge spricht Duri Bonin über den Herzinfarkt, der ihn unerwartet traf. Bei einem drastischen Temperaturwechsel von 35 auf 4 Grad und in zu leichter Kleidung trainierte er in hohem Pulsbereich, was das Herz und seine Gefässe überlastete – ein Herzinfarkt war die Folge. Trotz gesunder Lebensweise, ohne die klassischen Risikofaktoren, verstopfte eine seiner Hauptarterien durch zwei Blutgerinnsel. Duri schildert, wie er den Infarkt zunächst nicht erkannte und erst Tage später zum Arzt ging, was die Situation verschlimmerte und zur Bildung eines gefährlichen Blutgerinnsels im Herzen führte. Er spricht über die unmittelbaren Folgen, die Operation und die Einsicht, dass er nur durch grosses Glück überlebte.

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  • Laut Tages-Anzeiger soll das mutmassliche Opfer einer Vergewaltigung vor dem Kreisgericht Plessur mit der Frage eines Richters konfrontiert worden sein, "dass sie nicht unkräftig gebaut sei. Wenn sie die Beine zusammenpresse, dürfte es aufgrund seiner Erfahrung schwierig sein, in sie einzudringen." Warum ist diese Frage problematisch? Was impliziert sie? Wurde die Frage wirklich so gestellt? Wie berichtet der Blick in seinem Ticker darüber? Angenommen, diese Frage ist so gefallen: Wie reagiert man als Anwält:in des mutmasslichen Opfers auf eine solche Frage des Gerichts? Und wie, wenn die Verteidigung ähnlich argumentiert? Duri betont, dass die Verantwortung für das Einverständnis bei der sexuellen Interaktion beim potenziellen Täter liegt und nicht durch fehlende Abwehrmassnahmen des Opfers legitimiert werden kann. Die Erwartung, dass ein Opfer bestimmte physische Gegenwehr leisten muss, um als glaubwürdig zu gelten, ist eine problematische Täter-Opfer-Umkehr. Feedback, Fragen oder andere Meinungen? Schreiben Sie an [email protected].

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    - Tages-Anzeiger: [Vergewaltigungsfall in Chur - Wie eine Richterin einen Richter arg in Bedrängnis bringt](https://www.tagesanzeiger.ch/vergewaltigungsfall-in-chur-richterin-bringt-richter-in-bedraengnis-475485364317)
    - Blick: [Prozess in Chur: Bündner Richter soll seine Praktikantin vergewaltigt haben](https://www.blick.ch/schweiz/graubuenden/nach-12-stunden-vergewaltigungs-prozesstag-beschuldigter-richter-weint-ich-habe-mich-moralisch-und-ethisch-falsch-verhalten-id20276128.html)
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  • Otto Schily hat in einem spannenden Vortrag dargelegt, dass das Menschenbild, das allein auf das Gehirn als Erklärung für das Menschsein abstellt, nicht überzeugt. Ebenso weist er die Vorstellung zurück, unser Wille sei nicht frei und jede Handlung sei von vornherein festgelegt. Seine Ausführungen zum Menschenbild und zur Willensfreiheit greifen zentrale Fragen der modernen Neurowissenschaft und Philosophie auf und geben wichtige Denkanstösse zu den Grundlagen unserer Rechts- und Moralvorstellungen. Auf die Frage aus dem Publikum, ob der RAF-Prozess und die damit verbundenen Anfeindungen einen Einfluss darauf gehabt hätten, nicht mehr als Strafverteidiger tätig zu sein, weist Schily auf die psychische Belastung hin, die mit solch intensiven Verfahren verbunden sei. Über Otto Schily kommt Duri auf Heinrich Hannover zu sprechen. Ein weiterer Strafverteidiger-Gigant, auf dessen Schultern die heutige Rechtskultur steht. Diese Rechtskultur müsse Tag für Tag gepflegt werden. Feedback oder Fragen? Schreibe an [[email protected]](https://www.duribonin.ch).

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    - [Die Würde des Menschen als zentraler Orientierungspunkt des demokratischen Rechtsstaates](https://www.eiz.uzh.ch/EIZ/web/eiz/event/OttoSchily.aspx), Referat von Dr. h.c. Otto Schily vom 29.10.2024 an der Universität Zürich
    - [#645 RAF und die Grenzen der Justiz: Lehren für den Umgang mit extremen Straffällen - Weshalb hat Otto Schily den Strafverteidigerberuf aufgegeben?](https://www.duribonin.ch/645-raf-und-die-grenzen-der-justiz-lehren-fuer-den-umgang-mit-extremen-straffaellen/)
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  • Der Stammheim-Prozess gegen die RAF-Mitglieder brachte erhebliche rechtsstaatliche und verfahrensrechtliche Kontroversen mit sich. Die strengen Haftbedingungen und die Abhörung vertraulicher Gespräche zwischen Verteidigern und Angeklagten verletzten die Verteidigungsrechte massiv. Die Verteidigung, darunter prominente Anwälte wie Otto Schily, sah sich durch die Ablehnung nahezu aller Anträge und die extremen Sicherheitsvorkehrungen im Gerichtssaal systematisch benachteiligt, was das Verfahren wie einen Schauprozess erscheinen liess. Schily ging so weit, das Gerichtsverfahren teilweise zu boykottieren, um auf die untragbaren Bedingungen aufmerksam zu machen. Vertrauliche Informationen gelangten zudem an die Presse, was den Eindruck verstärkte, dass eine gezielte Vorverurteilung der Angeklagten erfolgte. Der grenzwertige Umgang mit rechtsstaatlichen Prinzipien im Stammheim-Prozess mag Otto Schily dazu bewogen haben, sich vom Beruf des Strafverteidigers abzuwenden. Der RAF-Prozess bleibt ein prägendes Beispiel dafür, wie staatliche Sicherheitsinteressen den Rechtsstaat unterlaufen können. Feedback oder Fragen? Schreibe an [[email protected]](https://www.duribonin.ch).

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    - [#644 Kann man sich als Strafverteidiger mit Beweisanträgen strafbar machen? Otto Schily - vom RAF-Strafverteidiger zum Beschuldigten](https://www.duribonin.ch/644-vom-anwalt-zum-beschuldigten-kann-man-sich-mit-beweisantraegen-strafbar-machen/)
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  • Nachdem im letzten Podcast die Frage nach der Standfestigkeit der Verteidigung aufgeworfen wurde, schaut Duri Bonin auf den dabei erwähnten Otto Schily und dessen Verteidigung im Baader-Meinhof-Prozess. Inwiefern sollen sich Otto Schily und dessen Verteidigerkollege Dr. Hans Heinz Heldmann durch ihre Verteidigungsarbeit strafbar gemacht haben? Wie weit dürfen Verteidiger in der Wahrnehmung ihrer Pflichten gehen? Wie hat Heinrich Hannover als Strafverteidiger von Otto Schily diesen gegen den Vorwurf der Verleumdung verteidigt? War die Reaktion des Staates ein legitimer Schutz der Polizei oder eine Kriminalisierung der Verteidigung? Welche Lehren lassen sich aus diesem Strafverfahren für Strafverteidiger, Staatsanwälte und Richter ziehen? Feedback oder Fragen? Schreibe an [[email protected]](https://www.duribonin.ch).

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  • Wie soll man als Strafverteidiger mit Ungeduld und Drucksituationen seitens des Gerichts umgehen? Ist es klüger, das Gericht nicht zu verärgern und sich seinem Willen zu beugen? Oder sollte man im Gegenteil Fehlverhalten direkt ansprechen und einer möglichen Konfrontation nicht aus dem Weg gehen? Unter welchen Umständen ist es sinnvoll, die Mandatierung einer ausserkantonalen Strafverteidigung in Erwägung zu ziehen? Wie verhält es sich mit Vorurteilen? Wladimir Rosenbaum betont, dass man sich der eigenen Vor-Urteile bewusst sein muss, bevor man ein gerechtes Urteil fällen kann. Damit unterstreicht er eine zentrale Grundlage der Rechtsprechung: die Notwendigkeit der Selbstreflexion und der kritischen Überprüfung der eigenen Denkmuster. Ein gerechtes Urteil erfordert, dass man als Richter, Verteidiger oder Staatsanwalt nicht nur die objektiven Fakten berücksichtigt, sondern auch die eigenen Voreingenommenheiten und subjektiven Perspektiven hinterfragt. Feedback oder Fragen? Schreibe an [[email protected]](https://www.duribonin.ch).

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    - [Lebensgeschichte von Wladimir Rosenbaum auf total 18 Kassetten - Interview und Aufnahmen von Bernd Stappert](https://www.bild-video-ton.ch/suche/in/ssaPersonen/Rosenbaum%2C%20Wladimir/)
    - [#640 Es war nicht nur Beruf, es war auch Berufung](https://www.duribonin.ch/640-es-war-nicht-nur-beruf-es-war-auch-berufung/)
    - [#641 Drucksituation im Gerichtssaal meistern](https://www.duribonin.ch/641-drucksituation-im-gerichtssaal-meistern/)
    - [#642 In einem Strafverfahren hat es keinen Sinn zu lügen](https://www.duribonin.ch/642-in-einem-strafverfahren-hat-es-keinen-sinn-zu-luegen/)
    - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
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  • Angeregt durch die Ausführungen von Vladimir Rosenbaum stellt sich Duri Bonin die Frage, wie man eine wirksame Strafverteidigung führt? Er betont, dass eine offene Kommunikation, realistische Erwartungen und der Einbezug des Beschuldigten in die Verteidigungsarbeit für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässlich sind. Lügen sind dabei nicht nur unnötig, sondern auch gefährlich, da sie die Glaubwürdigkeit untergraben und die Verteidigungsstrategie gefährden. Dies führt zum Thema der ethischen Dilemmata: Kommt man als Strafverteidiger in moralische Konflikte? Feedback oder Fragen? Schreibt an [[email protected]](https://www.duribonin.ch).

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  • Wladimir Rosenbaum pflegte nach intensivem Aktenstudium durch sein Büro zu marschieren und sein Plädoyer im Kopf frei vorzubereiten. Duri Bonin nimmt dieses Herangehen zum Anlass, darüber nachzudenken, wie Strafverteidiger sich und den Beschuldigten auf Gerichtsverhandlungen vorbereiten und wie sie mit dem Druck umgehen, der in solchen Situationen unvermeidlich ist. Wie kann der Druck in entscheidenden Momenten reduziert werden? Wie behält man unter hohem Stress die Kontrolle? Warum sind manche Menschen unter Druck besser als andere? Ist es Talent oder machen Erfahrung und die richtigen mentalen Werkzeuge den Unterschied? Kann man sich auf Stresssituationen vorbereiten? Was ist ein Erfolg im Kontext einer Gerichtsverhandlung? Wie geht man mit Misserfolgen um? Bedeutet ein Scheitern in der Vergangenheit, dass man in Zukunft wieder scheitern wird? Diese Folge richtet sich an alle Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die nach Möglichkeiten suchen, in kritischen Momenten souverän zu bleiben und ihr Bestes zu geben. Feedback oder Fragen? Schreibt mir an [[email protected]](https://www.duribonin.ch)!

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  • Wladimir Rosenbaum war ein markanter Anwalt der Zwischenkriegszeit, dessen Karriere von politischen und beruflichen Kontroversen geprägt war. Seine Beteiligung an Waffenlieferungen an die Republikaner im Spanischen Bürgerkrieg führte zu einer Verurteilung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe und zum Entzug des Anwaltspatents. In den Tonbandaufnahmen von Bernd Stappert, die im Schweizerischen Sozialarchiv aufbewahrt werden, berichtet Rosenbaum von seinen Erfahrungen im Gefängnis, die ihm paradoxerweise eine tiefere Freiheit und Klarheit vermittelten: Er beschreibt, wie er durch die Haft die strukturellen und moralischen Zwänge des Justizsystems und des Anwaltsberufs aus einer neuen Perspektive betrachten konnte. In seiner Reflexion über die Anwaltstätigkeit beschreibt Wladimir Rosenbaum auch die intensive Arbeitsbelastung und die damit verbundenen persönlichen Herausforderungen. Er zeichnet das Bild eines äusserst anspruchsvollen Berufslebens, das sowohl hohe fachliche Kompetenz als auch grosse persönliche Resilienz erfordert.

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    - [Peter Kamber: Geschichte zweier Leben – Wladimir Rosenbaum und Aline Valangin](https://www.limmatverlag.ch/programm/titel/824-geschichte-zweier-leben-wladimir-rosenbaum-und-aline-valangin.html)
    - [#510 Welche Podcast- und Buchempfehlungen hat Marc Thommen für Richter, Anwältinnen, Staatsanwälte und Studentinnen?](https://www.duribonin.ch/510-welche-podcast-und-buchempfehlungen-hat-marc-thommen-fuer-richter-anwaeltinnen-staatsanwaelte-und-studentinnen/)
    - [BGE 64 I 365 – Feindseligkeiten in Spanien](https://3yo3c3.podcaster.de/100bundesgerichtsentscheide/bge-64-i-365-feindseligkeiten-in-spanien/)
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  • Die Geschichte von Vincent van Gogh, der sich im Wahn sein Ohr abgeschnitten haben soll, ist weithin bekannt. Rita Wildegans und Hans Kaufmann stellen in ihrem Buch „Van Goghs Ohr: Paul Gauguin und der Pakt des Schweigens“ eine alternative Theorie auf: Paul Gauguin soll van Goghs Ohr im Streit abgeschnitten haben. Duri und sein Gästin Sophia untersuchen die Stichhaltigkeit dieser "Anklage". Thema ist Gauguins "Nachtat"-Verhalten und seine wechselnden Schilderungen des Vorfalls. Deutet dies auf eine Lüge hin oder ist es nicht natürlich, dass sich Erinnerungen mit der Zeit verändern? Und welchen Einfluss haben die Erwartungen des Gegenübers auf die Aussagen, aber auch auf das Verständnis des Gehörten? Interessanterweise beschuldigt van Gogh Gauguin an keiner Stelle. Wie ist dieses Schweigen zu interpretieren? Wäre nicht zu erwarten, dass das Opfer einer so schweren Körperverletzung den Täter anzeigt oder zumindest mit der Tat konfrontiert? Zentral ist die Herangehensweise des Strafgerichts an einen Kriminalfall: Wenn es bloss die von der Staatsanwaltschaft gesammelten Beweise sichtet und dabei die Anklage "abhakt", wird es die Anklage leicht bestätigt sehen. Denn natürlich "stimmt" meist, was da steht. Aber: Was da steht, ist nur eine der möglichen Interpretationen dessen, was geschehen sein könnte. Das Strafgericht muss deshalb aktiv nach alternativen Erklärungsansätzen suchen, sonst kommt es leichtfertig zu einem Schuldspruch. Aus diesem Grund haben Strafverfahren eine Tendenz zur Selbstbestätigung. Deshalb wäre es auch wichtig, dass sich das Gericht einen eigenen Eindruck von den Zeugen und den sonstigen Beweismitteln verschafft, mithin sich nicht einfach auf die Untersuchungsakten der Staatsanwaltschaft verlässt. "Wahr" ist letztlich, was zwei von drei Richtern für wahr halten.

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    - [Van Goghs Ohr: Paul Gauguin und der Pakt des Schweigens - von Hans Kaufmann und Rita Wildegans](https://www.amazon.de/Van-Goghs-Ohr-Gauguin-Schweigens/dp/3940731145)
    - Meine Gästin [Sophia Berdelis](http://mehrsehen.ch)
    - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
    - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
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  • Jeder kennt die Geschichte von Vincent van Gogh, der sich am 23. Dezember 1888 in Arles sein linkes Ohr abgeschnitten und es einer Prostituierten geschenkt haben soll. In ihrem Buch „Van Goghs Ohr: Paul Gauguin und der Pakt des Schweigens“ erheben Rita Wildegans und Hans Kaufmann "Anklage" gegen Paul Gauguin. Dieser, ein geübter Fechter, habe van Gogh im Streit ein Ohr abgeschnitten. Die Aufklärung des Vorfalls, der möglicherweise aus Notwehr oder Wut geschah, sei von Gauguin manipuliert worden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Ankläger stützen ihre Thesen auf Briefe, Kunstwerke, zeitgenössische Polizeiberichte, Krankenakten und Aussagen von Prostituierten und Ärzten. Duri hinterfragt mit seiner Gästin Sophia das Beweisfundament der Anklage. Warum ermöglicht erst die minutiöse Aufnahme der Fakten eine Beurteilung der Zeugenaussagen? Warum muss zu Beginn einer strafrechtlichen Untersuchung so lange wie möglich mit offenen Fragen operiert werden? Warum kommt es auch bei Profis vor, dass sie die vorhandenen Beweismittel unbewusst im Sinne ihrer eigenen These interpretieren? Wie funktioniert die Konstruktion von Wahrheit im Strafrecht? Diese stellt ein Puzzle aus Rekonstruktion und Konstruktion der Realität dar.

    Links zu diesem Podcast:
    - [Van Goghs Ohr: Paul Gauguin und der Pakt des Schweigens - von Hans Kaufmann und Rita Wildegans](https://www.amazon.de/Van-Goghs-Ohr-Gauguin-Schweigens/dp/3940731145)
    - [Wie verlor van Gogh sein Ohr? (Artikel Spiegel Geschichte)](https://www.spiegel.de/geschichte/van-goghs-ohr-verlor-der-maler-es-im-wahn-oder-im-streit-mit-gauguin-a-951336.html)
    - Meine Gästin [Sophia Berdelis](http://mehrsehen.ch)
    - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
    - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
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  • Die E-Mail-Adresse einer renommierten Anwaltskanzlei wurde "übernommen" und in deren Namen Dateien über Dropbox verschickt. [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) diskutieren, wie es zu Fällen von Phishing oder Social Engineering kommen kann (schwache Passwörter, fehlende Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), Phishing-Angriffe) und welche Vorkehrungen seitens der Anwaltskanzleien angezeigt sind (Schulungen zum Thema Phishing). Weiter diskutieren sie ein Hörer-Feedback zum Podcast #632 und damit die Frage, ob bei ungerechtfertigter Zeugnisverweigerung eine wiederholte Bestrafung nach Art. 292 StGB möglich ist. Gregor unterscheidet zwischen einem Zustandsdelikt und einem Dauerdelikt. Ein Zustandsdelikt liegt vor, wenn das Delikt mit einem einmaligen rechtswidrigen Verhalten abgeschlossen ist, auch wenn die Rechtswidrigkeit fortbesteht. Die Aussageverweigerung von Zeugen findet einmalig statt und die fortgesetzte Missachtung dieser Pflicht kann deshalb nach Gregi's Rechtsauffassung nicht zu einer erneuten Bestrafung führen. Er hält daher an seiner Auffassung fest. Schliesslich wird ein "Besuch" von Gregor Münch bei der Kantonspolizei Zürich, Polizeiposten Winterthur, thematisiert. Dort wurde er, aufgeboten von eben dieser Kantonspolizei als Pikett-Anwalt für eine amtliche Verteidigung, am Eingang akribisch durchsucht. Duri und Gregi fragen sich, woher dieses tiefe institutionelle Misstrauen gegenüber dem Anwaltsstand kommt. Sie werfen die Frage auf, ob der Zürcher Regierungsrat die Rolle der Verteidigung genügend respektiert und anerkennt, dass Anwältinnen und Anwälte Teil des Rechtsschutzsystems sind, das letztlich dem Rechtsstaat dient.

    Links zu diesem Podcast:
    - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
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  • Zunächst wird die elektronische Einreichung von Eingaben bei Gericht von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) thematisiert. Ein Anwaltskollege ist bei der elektronischen Einreichung an der Dateigrösse gescheitert, wie der Urteilsbesprechung BGer 7B_248/2024 vom 03.06.2024 auf strafprozess.ch zu entnehmen ist. Das Unverständnis für den Kollegen mischt sich mit dem Unverständnis, dass die Gerichte bei der Digitalisierung nicht endlich vorwärts machen. Weiter analysieren Gregi und Duri einen Artikel der Sonntagszeitung über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz gegen den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts. Der Artikel trägt den Titel 'Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsbeugung» und «Schimäre»'. Was ist von dieser Begründung der Staatsanwaltschaft zu halten? Welche taktischen Überlegungen könnten dahinter stehen? Was ist bei der Zustellung der Entscheidung des Obergerichts kommunikativ schief gelaufen? Ist es tatsächlich unmöglich, bei einem Freispruch gegen das Anklageprinzip zu verstossen, wie es die Staatsanwaltschaft laut Artikel als Begründung anführt? In der SonntagsZeitung ist auch zu lesen, dass das Urteil des Bundesgerichts bis Ende Jahr erwartet wird. Ist dies realistisch?

    Links zu diesem Podcast:
    - [Elektronische Eingabe bei Zivil- und Strafverfahren](https://www.ch.ch/de/sicherheit-und-recht/elektronische-eingabe-zivil-und-strafverfahren/#adressen-der-eidgenossischen-gerichte)
    - [Strafprozess.ch – eGov-Fehlermeldung](https://www.strafprozess.ch/egov-fehlermeldung/)
    - [Fall Pierin Vincenz: Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und «Schimäre» – Arthur Rutishauser in der SonntagsZeitung](https://www.tagesanzeiger.ch/pierin-vincenz-staatsanwaltschaft-spricht-von-rechtsverweigerung-726694714049)
    - [Bundesgerichtsurteil 6B_1010/2021: Rückweisung als nicht wiedergutzumachender Nachteil](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F10-01-2022-6B_1010-2021&lang=fr&type=show_document&zoom=YES&)
    - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
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  • In dieser Podcastfolge sprechen [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und Prof. [Marc Thommen](https://www.linkedin.com/in/marc-thommen-a9858632/) über die Arbeitslast der Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte. Was sagen die Zahlen? Gibt es tatsächlich eine Zunahme der Arbeitsbelastung? Wurden die Budgets von Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten den wachsenden Aufgaben angepasst? Wird heute weniger Aufwand pro Fall betrieben als früher? Macht dies das Strafbefehlsverfahren so attraktiv, weil es den geringsten Aufwand pro Fall erfordert? Marc und Duri erörtern mögliche Ursachen für die Zunahme der Arbeitsbelastung und diskutieren, welches Strafverfahren das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis verspricht. Marc betont, dass eine reine Kostenrechnung an der Sache vorbeigeht: Ein Strafbefehl, der nicht zugestellt oder nicht verstanden wird, ist zwar "billig", bringt aber keinen Nutzen und ist letztlich ineffizient. Das Geld ist schlecht angelegt. Abschliessend wird diskutiert, welche Auswege aus der Überlastung möglich sind. Laut Duri könnte die Überlastung der Behörden auch als Chance für echte Verbesserungen gesehen werden. Der Podcast bietet einen vertieften Einblick in die Herausforderungen der Strafverfolgung und mögliche Lösungsansätze - ein Muss für alle, die sich für das Thema interessieren.

    Links zu diesem Podcast:
    - [Marc Thommen](https://www.linkedin.com/in/marc-thommen-a9858632/), Professor für Strafrecht Universität Zürich
    - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
    - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/)
    - Das Interviewbuch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

    Podcastfolgen zum Strafbefehl:
    - [#617 Das Strafbefehlsverfahren: Bankrotterklärung des Rechtsstaates?](https://www.duribonin.ch/617-das-strafbefehlsverfahren-bankrotterklaerung-des-rechtsstaates/)
    - [#622 Der Strafbefehl (Art. 88 IV, 352 ff. StPO): Chancen und Risiken - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/622-der-strafbefehl-art-88-iv-352-ff-stpo-chancen-und-risiken-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)
    - [#623 Strafbefehle: Zahlen, Fakten und Erkenntnisse – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/623-strafbefehle-zahlen-fakten-und-erkenntnisse-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen-2/)
    - [#625 Einsprache gegen Strafbefehl (Art. 355 StPO) – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/625-einsprache-gegen-strafbefehl-art-355-stpo-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)
    - [#629 Strafjustiz ohne Richter – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/629-strafjustiz-ohne-richter-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)
    - [#631 Wie Systemanreize das Strafbefehlsverfahren beeinflussen - Marc Thommens sechs Cs des Strafbefehlsverfahrens: Contact, Caution, Counsel, Custody, Conformity, Cookies](https://www.duribonin.ch/631-wie-systemanreize-das-strafbefehlsverfahren-beeinflussen/)

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  • Zunächst wird die vorverurteilende Wirkung bestimmter Umstände im Gerichtsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit dem Central Criminal Court in London, von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) diskutiert: Sie thematisieren den Umstand, dass die Geschworenen den Gerichtssaal erst betreten, nachdem der Angeklagte, ggf. aus der Haft und in Fesseln, vorgeführt wurde. Denn die Kenntnis hiervon könne die Unparteilichkeit der Geschworenen gefährden. Sie befassen sich sodann erneut mit der Frage, ob einem Mitbeschuldigten Ergänzungsfragen gestellt werden sollen oder ob es taktisch klüger ist, darauf zu verzichten. Hintergrund ihrer Diskussion ist das Bundesgerichtsurteil 6B_563/2023 vom 6. Dezember 2023. Gregor und Duri zeigen sich unsicher bezüglich der Auslegung des Entscheids. Namentlich bereitet ihnen die Erwägung Kopfzerbrechen, dass mit dem Verzicht auf Ergänzungsfragen auch auf das Konfrontationsrecht verzichtet werde. Sie schliessen mit der Feststellung "still confused, but on a higher level".

    Links zu diesem Podcast:
    - [Urteil 6B_563/2023 vom 6. Dezember 2023](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?lang=fr&type=show_document&highlight_docid=aza://06-12-2023-6B_563-2023&print=yes)
    - [#626 Bundesgericht klärt Verhältnis zwischen Teilnahme- & Konfrontationsrecht (StPO 140, 141, 147, EMRK 6 Ziff. 3)](https://www.duribonin.ch/626-bundesgericht-klaert-verhaeltnis-zwischen-teilnahme-konfrontationsrecht-stpo-140-141-147-emrk-6-ziff-3/)
    - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
    - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen)
    - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
    - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

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  • Ausgehend von den Arbeiten David W. Garlands, der den Wandel der Kriminalitätskontrolle in westlichen Gesellschaften untersucht, diskutieren [Frank Renold](https://www.liip.ch/de/team/frank-renold) und [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) die Wirksamkeit von Strafe. Garlands These ist, dass seit den 1970er Jahren in westlichen Gesellschaften eine neue "Kultur der Kontrolle" entstanden ist. Diese Kultur ist durch einen starken Glauben an die Wirksamkeit von Strafe im Umgang mit Kriminalität gekennzeichnet. Frank und Duri gehen der Frage nach, inwiefern diese These für die Schweiz zutrifft, was ihre Ursachen (wirtschaftliche und soziale Veränderungen, politischer Wandel, politische Rhetorik, Medienlandschaft, Einstellung zur Strafe, Scheitern des Resozialisierungsideals) und ihre Auswirkungen sind. Die Diskussion bietet einen Einblick in die Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlichen Strukturen und kriminalitätsbezogenen Politiken und stellt Überlegungen zu möglichen Zukunftsperspektiven der Kriminalitätskontrolle an.

    [Frank Renold](https://www.liip.ch/de/team/frank-renold) und [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) diskutieren in ihrem monatlichen Podcast [Mit 40i cha mers mit de Tiger](https://www.duribonin.ch/podcast/) aktuelle Herausforderungen in Beruf, Familie und Gesellschaft. Frank, Scrum Master bei Liip, und Duri, Strafverteidiger, Autor und Podcaster, teilen ihre Einsichten und Erfahrungen aus unterschiedlichen Lebensbereichen.

    Links zu diesem Podcast:
    - David Garland: [Kultur der Kontrolle. Verbrechensbekämpfung und soziale Ordnung in der Gegenwart](https://www.campus.de/buecher-campus-verlag/wissenschaft/soziologie/kultur_der_kontrolle-3184.html?srsltid=AfmBOoq1_xQjr6fThH40KdgEF0QaHZoK2OAG-2q7WrDhb1qnHL3Px_Yt) / [The Culture of Control: Crime and Social Order in Contemporary Society](https://academic.oup.com/book/10015)
    - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/)
    - [Frank Renold](https://www.liip.ch/de/team/frank-renold)
    - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
    - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)

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  • In diesem Podcast diskutieren [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) die Art. 172 bis 176 StPO, die verschiedene Aspekte des Zeugnisverweigerungsrechts und des Schutzes von Medienschaffenden und anderen Berufsgruppen regeln. Art. 172 StPO legt fest, dass Medienschaffende und ihre Hilfspersonen das Recht haben, über die Identität ihrer Quellen sowie über Inhalt und Herkunft ihrer Informationen zu schweigen, ausser bei schweren Straftaten oder bei Gefahr im Verzug. Art. 173 StPO behandelt das Zeugnisverweigerungsrecht bei weiteren Geheimhaltungspflichten, die über die klassischen Berufsgeheimnisse hinausgehen. Art. 174 StPO regelt die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung. Art. 175 StPO befasst sich mit der Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts, wobei die betroffenen Personen das Recht haben, jederzeit von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen oder darauf zu verzichten, wobei frühere Aussagen verwertbar bleiben. Art. 176 StPO betrifft die Folgen einer ungerechtfertigten Zeugnisverweigerung: Wer ungerechtfertigt das Zeugnis verweigert, kann mit Ordnungsbusse bestraft und zur Tragung der durch die Zeugnisverweigerung verursachten Kosten verpflichtet werden.

    Links zu diesem Podcast:
    - [StPO](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de)
    - [StGB](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de)
    - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
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    - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
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  • In diesem Podcast analysiert [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) mit Prof. [Marc Thommen](https://www.linkedin.com/in/marc-thommen-a9858632/) die Problematik des Strafbefehlsverfahrens anhand der 'fünf oder sechs Cs': 1. Contact: Die Notwendigkeit der persönlichen Interaktion auch im Strafbefehlsverfahren zwischen Verurteilendem und Verurteiltem (sog. Ulrich-Arbenz-Praxis). 2. Caution: Die Bedeutung einer umfassenden Belehrung über die Rechte und möglichen Folgen eines Strafbefehls. 3. Counsel: Die Rolle des Verteidigers. Wenn mehr als 9 von 10 Beschuldigten im Strafbefehlsverfahren keine Verteidigung beiziehen, zeigt dies, dass im System etwas nicht stimmt. Es reicht nicht aus, ein Recht auf dem Papier zu haben, wenn sich herausstellt, dass es nicht wahrgenommen wird. 4. Custody: Die Problematik des Freiheitsentzugs im Strafbefehlsverfahren. 5. Conformity: Die Notwendigkeit der Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf ein faires Verfahren. 6. Cookies: Die strukturellen Fehlanreize des heutigen Systems, wie z.B. die Hürden bei der Einstellung des Verfahrens im Vergleich zum Erlass eines Strafbefehls. In diesem Zusammenhang gehen Marc und Duri auch der Frage nach, warum ein Strafbefehlsverfahren günstiger ist als ein Gerichtsverfahren und was dies über den Zustand unseres Rechtsstaates aussagt. Ziel des Podcasts ist es, zur Diskussion über die Zukunft der Strafjustiz anzuregen.

    Links zu diesem Podcast:
    - [Art. 352 ff. StPO - Strafbefehlsverfahren](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23tit_8)
    - [Nationalfondsstudie - Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren](https://data.snf.ch/grants/grant/173368)
    - [Marc Thommen](https://www.linkedin.com/in/marc-thommen-a9858632/), Professor für Strafrecht Universität Zürich
    - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
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    Podcastfolgen zum Strafbefehl:
    - [#622 Der Strafbefehl (Art. 88 IV, 352 ff. StPO): Chancen und Risiken - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/622-der-strafbefehl-art-88-iv-352-ff-stpo-chancen-und-risiken-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)
    - [#623 Strafbefehle: Zahlen, Fakten und Erkenntnisse – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/623-strafbefehle-zahlen-fakten-und-erkenntnisse-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen-2/)
    - [#625 Einsprache gegen Strafbefehl (Art. 355 StPO) – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/625-einsprache-gegen-strafbefehl-art-355-stpo-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)
    - [#629 Strafjustiz ohne Richter – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/629-strafjustiz-ohne-richter-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)

    Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.