Avsnitt
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Seit über 22 Jahren regelt die EKAS-Richtlinie 6508 den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Lösungen). Heute sieht die Welt etwas anders aus als damals. Vor allem ist sie digitaler. Und eine digitale ASA-Lösung bietet deutlich mehr Chancen als eine in Papierform.
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Die EKAS-Richtlinie 6508 konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit und die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention vonBerufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie des Gesundheitsschutzes.
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Nicht zu verunfallen, ist keine Frage des Glücks. Es hätte auch anders kommen können.
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In Sachen Arbeitssicherheit sollen die Mitarbeitenden mitwirken. Doch die in vielen Unternehmen bekannten Briefkästen für Verbesserungsvorschläge verstauben oft ungenutzt. Die Arnold AG entschied sich deshalb für einen digitalen und einfacheren Weg. Mit Erfolg. Vergleicht sie die letzten neun Monate mit den neun Monaten zuvor, lautet das Resultat 50 zu 0.
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Die ASA Richtlinie regelt den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit.
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Die Aufgabe von Sicherheitsbeauftragten (SiBe) ist es, im Auftrag des Arbeitgebers die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden, Kollegen und Kunden zu unterstützen. Sie fördern die Einhaltung der EKAS Richtlinien, die Untersuchung von Unfällen und die Umsetzung von Schutzmassnahmen, um nur einige Bereiche zu nennen. Auch wenn diese Aufgabe einfach zu sein scheint, gibt es viele Herausforderungen, denen sich Sicherheitsbeauftragte täglich stellen muss.
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In der heutigen Arbeitswelt spielt das Wissen und die Handhabung von Arbeitsmitteln von möglichen Gefahren eine immer wichtigere Rolle. Aber Vorsicht, in sogenannten Schnellblaichen wie das Abgeben von Bedieneranleitungen zum Selbststudium, oder aber eine Blitzinstruktion»ohne Bezug zum Arbeitsmittel kann rasch zum Unfall führen.